Beratung zum Vertragsrecht vom Rechtsanwalt aus der Umgebung von Haselünne
Das gesamte geschäftliche Leben beruht auf dem Abschluss von verschiedenen Verträgen. Jede Person, die sich im Alltag bewegt, schließt täglich mehrere Verträge ab. Meist geschieht das durch eine einfache Handlung, die man ohne weiteres Nachdenken gar nicht mit dem Abschluss eines Vertrags in Verbindung bringt. So legt jeder Kunde eines Geschäfts beim Einkauf seine Waren dem Personal an der Kasse vor. Schon durch diesen Vorgang signalisiert der Kunde, dass er mit dem Geschäftsinhaber einen Vertrag abschließen möchte. Auch das Parken auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz stellt rechtlich betrachtet einen Vertrag dar. Verträge sind somit ein ständiger Begleiter im Leben. Dass diese nicht immer schriftlich abgeschlossen werden, ändert nichts an ihrer Gültigkeit, denn für die meisten Verträge existieren keine Vorschriften bezüglich ihrer Form. Dennoch sind schriftliche Verträge der Regelfall, wenn es darum geht, größere Geschäfte abzuwickeln. Hierbei unterstützt die Kirschner & Kleine Rechtsanwalts- & Notarkanzlei ihre Mandanten in der Umgebung von Haselünne.
Rechtssicherheit durch schriftliche Verträge schaffen
Mündliche Vereinbarungen sind zwar gesetzlich ebenso bindend, jedoch haben sie einen entscheidenden Nachteil. Da der Inhalt dieser Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien nicht schriftlich festgehalten wurde, hat niemand bei später auftretenden Streitigkeiten die Möglichkeit, die Modalitäten der Vereinbarung nachzuweisen. Das stellt nicht nur die Vertragspartner vor Probleme, auch eine Klärung durch ein Gericht ist in solchen Fällen nur schwer möglich. Aus diesem Grund empfiehlt der Rechtsanwalt, Verträge mit wichtigem Inhalt immer schriftlich zu schließen. So können vereinbarte Inhalte jederzeit nachvollzogen werden und sind im Falle von Unklarheiten von einem ordentlichen Gericht kontrollierbar. Da jeder Vertrag am besten individuell gestaltet werden sollte, berät die Kirschner & Kleine Rechtsanwalts- & Notarkanzlei ihre Mandanten umfassend auf dem Gebiet des Vertragsrechts und erstellt auf Wunsch Schriftstücke, die den jeweiligen Anforderungen des Geschäftsbetriebs entsprechen.
Der Gründungsvertrag als Startpunkt eines Unternehmens
Damit ein Geschäftsbetrieb jedoch überhaupt tätig werden kann, muss das Unternehmen zunächst gegründet werden. Sind daran mehrere Personen, die sogenannten Gesellschafter, beteiligt, sollte der Gesellschaftsvertrag unbedingt schriftlich festgehalten werden. Zwar sieht das Gesetz keine besondere Form für diese Art des Vertrags vor, dennoch ist die Schriftform die beste Variante. Der Gesellschaftsvertrag legt unter anderem fest, welche Anteile die einzelnen Beteiligten an dem Unternehmen halten. Damit diesbezüglich keine Beweisprobleme entstehen, erstellt die Kirschner & Kleine Rechtsanwalts- & Notarkanzlei für Mandanten aus Haselünne und Umgebung rechtskräftige Verträge. Diese sind jederzeit von einem anderen Rechtsanwalt und von Gerichten überprüfbar.